Anzahlung: Eine Anzahlung von 20 % des Mietpreises ist innerhalb 5 Tage nach Buchung auf unser Konto zu begleichen.
Restzahlung: Die Zahlung des Restbetrages muss bis spätestens 61 Tage vor Anreisedatum auf unser Konto gebucht sein.
Bei Buchungen innerhalb der 61 Tage ist der gesamte Mietpreis sofort zu begleichen.
Bei spontaner Anreise innerhalb 3 Werktagen nach Buchung können Sie die Gesamtzahlung in bar bei Anreise vor Ort leisten.
Können wir zu den Zahlungsterminen keinen Zahlungseingang für die Buchung feststellen, stornieren wir die Buchung ohne nachzufragen.
Die Buchungsbestätigung sowie unsere Miet- und Zahlungsbedingungen (AGB) bilden den Mietvertrag.
Kaution: 100 Euro ist mit der Restzahlung zu hinterlegen. Die Kaution wird dem Mieter bei unbeanstandeter Rückgabe der Wohnung innerhalb 7 Werktagen auf das angegebene Bankkonto erstattet.
Die Kurabgabe der Gemeinde Wiek ist mit der Restzahlung zu begleichen. Die Kurkarten erhalten Sie von uns. Dazu benötigen wir vorab die vollständigen Namen aller Reisenden und bei Kindern zusätzlich die Geburtsdaten.
Stornierung
Für den Stornierungszeitpunkt ist der Zugang der schriftlichen Rücktrittserklärung beim Vermieter maßgebend. Tritt der Gast vom Vertrag zurück, stehen dem Vermieter folgende Stornogebühren zu:
bis 91 Tage vor Mietbeginn stornieren Sie kostenfrei.
Ab 90 Tage vor Mietbeginn 20 % des gesamten Mietpreises, ab 60 Tage vor Mietbeginn 40 % des gesamten Mietpreises; ab 45 Tage vor Mietbeginn 60 % des gesamten Mietpreises; ab 30 Tage vor Mietbeginn 80 % des gesamten Mietpreises; ab 15 Tage vor Mietbeginn 100 % des gesamten Mietpreises.
Eine Erstattung des Buchungsbetrages bei Nichtanreise am Anreisetag, bei vorzeitiger Abreise oder bei außerordentlicher Auflösung des Mietvertrages erfolgt nicht.
Zimmer die durch Nichtanreise, vorzeitige Abreise oder außerordentlicher Auflösung frei werden, können durch die Vermieter ohne Anrechnung anderweitig vergeben werden.
Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktritt-Versicherung.
An- un Abreise
Unsere kleinen Regeln sind nicht schwer einzuhalten bitte lesen Sie dazu unsere Hausordnung
Je Ferienwohnung kann 1 KFZ auf unserem Grundstück abgestellt werden (keine Anhänger, Wohnwägen, Wohnmobile, Trailer).
Fahrräder können im Schuppen sicher abgestellt werden.
Auf unserem Grundstück gibt es keine E-Ladestation für KFZ oder Fahrrad.
Das Laden von E-Autos über unseren Stromkreis ist untersagt; bitte nutzen Sie die Ladestation am Hafen.
Das Laden von E-Bike-Akkus in unseren Wohnungen unterliegt bestimmten Brandschutzbestimmungen, die in den Wohnungen ausliegen.
Der Marder ist ein Gast, den wir nicht gerne sehen. Dennoch steht er unter Naturschutz. Besonders unter Rohrdächern ist ihm schwer beizukommen.
Viele Mühen hat es uns gekostet ihn zu vertreiben. Ultraschall; Geruchsvertreiber, Lebendfalle, Hundehaare, Diesellappen. Alle diese Mühen waren vergebens.
Ein Familienmitglied der niedlichen Turner hat sich sogar, über einem Balken hängend, direkt vor der Falle tot gelacht. Das war traurig. Dennoch. Sein Nachfahre übernahm seinen Posten sehr gut.
Manchmal nimmt sich der Marder ein Ei mit auf das Dach und knabbert es genüsslich auf; manchmal ist er hinter seiner Liebsten her! Das hört man! Also versuchen wir ein Arrangement: Wir klopfen sachte, wenn er es zu bunt treibt! Und wir stören ihn wo immer es geht.
Oft lässt er sich durch klopfen abschrecken. Manchmal nicht. Im Sommer ist er meist draußen. Im Winter schläft er viel. Seine Besuche sind störend aber nicht vermeidbar.
Wir geben nicht auf und oftmals sind auch lange Ruhepausen. Was sollen wir also noch tun? Leben und Leben lassen!